Schuldenruf

Schuldenruf
Schụl|den|ruf 〈m. 1; schweiz.〉 Aufgebot (für Ansprüche u. Rechte)

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Schuldenruf,
 
schweizerisches Recht: die öffentliche Aufforderung zur Anmeldung von Forderungen innerhalb festgesetzter Fristen (Erbfall, Konkurs, Nachlassverfahren, Gesellschaftsliquidation u. a.).

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Schụl|den|ruf, der (schweiz.): öffentliche Aufforderung zu fristgerechter Anmeldung von Forderungen (z. B. im Konkursverfahren).

Universal-Lexikon. 2012.

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